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Respekt für geistige Leistung und künstlerische Arbeit kennzeichnet eine demokratische Gesellschaft

Initiative Urheberrecht: Rechte der Urheber und Künstler stärken

11.11.2012

Grundgesetz und Urheberrechtsgesetz garantieren Urhebern und Urheberinnen und ausübenden Künstlern und Künstlerinnen die Integrität ihrer Werke und die Möglichkeit, ihre wirtschaftliche Existenz auf eine angemessene Vergütung aus der Nutzung ihrer Werke zu gründen.

Urheber und ausübende Künstler wollen und benötigen wie alle Bürgerinnen und Bürger eine freiheitliche und effiziente Informations- und Kommunikationsstruktur des Internets.

In der aktuellen Debatte um die Zukunft des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft werden in einzelnen Positionen Einschränkungen der Persönlichkeits- und Vermögensrechte der Urheber und ausübenden Künstler gefordert, um einen Zugriff auf geistiges Eigentum in den digitalen Medien zu erleichtern. Damit wird die Existenzgrundlage der Kreativen in Frage gestellt.

Urheber, ausübende Künstler und ihre Organisationen haben sich in der „Initiative Urheberrecht“ zusammengeschlossen, um das Urheberrecht weiterzuentwickeln und neuen Anforderungen der Bürger gerecht zu werden.

1. Ausnahmeregelungen für Schule, Bildung und Wissenschaft funktionsfähig machen

Die Initiative Urheberrecht stellt fest, dass zahlreiche Änderungswünsche darauf beruhen, dass bestehende Gesetze teilweise unvollkommen funktionieren. Hieraus entsteht ein kritisches Verhältnis von Schülern, Lehrern, Studenten und Wissenschaftlern zum Urheberrecht, das sie zu Unrecht als Hemmschuh für die Nutzung von Rechten im Schul- und Bildungsbereich verstehen. Die Initiative Urheberrecht fordert daher zunächst eine kritische Überprüfung der bestehenden Ausnahmeregelungen vom Ausschließlichkeitsrecht im Schul-, Bildungs- und Wissenschaftsbereich und eine Reform derjenigen Vorschriften, die den Praxistest nicht bestanden haben.

Die Initiative Urheberrecht fordert den Gesetzgeber auf, das Modell des „Extended Collective Licencing“ zu prüfen. Soweit es um einen vereinfachten Zugang zu Nutzungen geht, ist die Umsetzung dieses skandinavischen Modells in geltendes Recht nach Auffassung der Initiative Urheberrecht der Einführung zusätzlicher Schrankenregelungen unbedingt vorzuziehen. Den Vorschlag, nach US-amerikanischem Recht eine Fair-Use-Klausel als Beschränkung ausschließlicher Rechte im europäischen Recht zu verankern, lehnt die Initiative Urheberrecht dagegen ab.

2. Vergütungsansprüche durchsetzbar machen

Die Initiative Urheberrecht unterstützt die gesetzlich erlaubte Werknutzung, z.B. zu privaten Zwecken. Die Vergütungspflicht hierfür, auch bei Nutzung modernster Technologie, wird von niemandem in Frage gestellt. Die geltenden Gesetze behindern allerdings die Verhandlung der angemessenen Vergütungen der Verwertungsgesellschaften mitder abgabepflichtigen Industrie. Millionenbeträge, die den Urhebern, Verlegern und Produzenten zustehen, werden blockiert; die Refinanzierung von Investitionen und die angemessene Vergütung der Urheber wird damit geradezu sabotiert.

Als Sofortmaßnahme fordert die Initiative Urheberrecht die Einführung einer Hinterlegungspflicht für die Geräte- und Speichermedienvergütung, um Verhandlungen auf Augenhöhe zu ermöglichen.

3. Urhebervertragsrecht funktionsfähig machen

Das Urhebervertragsrecht, das die Grundlage für einen fairen Ausgleich zwischen Werkverwertern, Urhebern und ausübenden Künstlern und damit die Voraussetzung für eine erfolgversprechende gemeinsame Rechtseinräumung der Gesamtheit der Rechtsinhaber schaffen soll, erfüllt seinen Zweck nur unvollkommen. Die schwache Position der Urheber und ausübenden Künstler besteht fort. Es ist unbestritten, dass das Urhebervertragsrecht dringend reformiert werden muss, um eine der wesentlichen Voraussetzungen der Nutzung von Werken, die schnelle Rechtseinräumung aus einer Hand, zu ermöglichen.

Die Initiative Urheberrecht fordert die Weiterentwicklung der urhebervertraglichen Bestimmungen, um die Verhandlungsmacht der Urheber und ausübenden Künstler effektiv und nachhaltig zu stärken:

  • Gesetzlich sollte geregelt werden, dass § 31 Abs. 5 UrhG (Beschränkung der Rechtseinräumung auf den Vertragszweck) als Inhaltsnorm der Maßstab für eine AGB-rechtliche Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist.
  • Buy-out-Verträge schwächen die Position der Urheber und ausübenden Künstler. Sie müssen eine seltene Ausnahme bleiben.
  • Urheber und ausübende Künstler sollten ihre Ansprüche nach § 32 UrhG (Anspruch auf angemessene Vergütung)an bevollmächtigte Urheberverbände abtreten können, damit diese Ansprüche effektiv durchgesetzt werden können.
  • Der Einigungsvorschlag einer Schiedsstelle zu gemeinsamen Vergütungsregeln sollte durch Entscheidung des OLG für verbindlich erklärt werden.
  • Gesetzlich sollte ein Verbandsklagerecht verankert werden, das auf die Einhaltung vereinbarter gemeinsamer Vergütungsregeln gerichtet ist.
  • Die urhebervertragliche Position wissenschaftlicher Autoren sollte verbessert werden.
  • Das derzeit geltende Rückrufsrecht wegen Nichtausübung nach § 41 UrhG sollte zugunsten der Urheber überarbeitet werden.

4. Urheberpersönlichkeitsrecht wahren

Das Urheberpersönlichkeitsrecht garantiert die Werkidentität und -integrität. Es darf nicht in Frage gestellt werden.

Die Initiative Urheberrecht hält die derzeit geltenden Bestimmungen für genehmigungspflichtige Bearbeitungen und freie Werknutzung für interessengerecht. Sie lehnt Forderungen nach Sonderbestimmungen für „transformative Werknutzung“ wie „Remixes“ oder „Mashups“ ab, ist aber zu einer Diskussion über eine praxisgerechte Fortentwicklung des § 24 UrhG (freie Werknutzung)bereit.

5. Verwertungsgesellschaften stärken

Urheber und ausübende Künstler benötigen Solidarität und starke Partner zur Durchsetzung ihrer Interessen, aber auch zur Geltendmachung ihrer Vergütungsansprüche.

Unersetzbare Partner dafür sind die deutschen Urheber- und Künstler-Verwertungsgesell-schaften und ihre ausländischen Schwesterorganisationen.

Die Initiative Urheberrecht fordert einen stabilen Handlungsrahmen für die Verwertungsgesellschaften, vor allem im europäischen Raum. Notwendigen Reformen steht die Initiative nicht im Weg, sofern sie dazu beitragen, die Position der Urheber und ausübenden Künstler zu stärken.

6. Schutzfristen

Ein starkes Urheberrecht benötigt Schutzfristen, die den wirtschaftlichen Schwankungen bei der Auswertung von Werken gerecht werden und damit die nachhaltige Erzielung der angemessenen Vergütung über einen längeren Zeitraum sicher stellen.

Die Initiative Urheberrecht sieht deshalb keine Notwendigkeit, urheberrechtliche Schutzfristen zu verkürzen. Jede Verkürzung entwertet die Rechte der Urheber und ausübenden Künstler und schadet ihnen.

7. Rechte durchsetzungsstark machen

Die Initiative Urheberrecht hält es für unverzichtbar, dass Urheberrechte und die Rechte ausübender Künstler durchsetzungsstark und angemessen ausgestaltet sind. Das gilt auch gegenüber Rechtsverletzungen, die im Internet geschehen; die Initiative Urheberrecht wendet sich gegen eine exzessive Sanktionspraxis.

Das Urheberrecht unterliegt ständigen Wandlungen. Die Initiative Urheberecht hat schon an früheren Reformen konstruktiv mitgearbeitet. Sie wird deshalb auch weiterhin zur Zukunft des Urheberrechts Positionen beziehen, die die Interessen der kreativen Menschen, deren Arbeit nach allgemeiner Ansicht immer noch im Mittelpunkt des Gesetzes steht, zur Geltung bringen, denn die Werke und Leistungen dieser Urheber und ausübenden Künstler bilden das Fundament von Kulturwirtschaft und Informationsgesellschaft.